Einholung und Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und Selbstverpflichtungserklärung
Die Einholung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist verpflichtend für alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die im GSC im Kinder- und Jugendbereich tätig sind!
Bei einmaligen, kurzfristigen oder spontanen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben.