Selbstverpflichtungserklärung
Bei einmaligen, kurzfristigen oder spontanen ehrenamtlichen Tätigkeiten für die aus zeitlichen Gründen kein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden kann (z.B. Übernachtungen, einmalige Einsätze von Eltern), sowie für Übungsleiter*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, oder mit Hauptwohnsitz im Ausland ist die Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben.